Wann kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden?
Eine rechtliche Betreuung kommt in Betracht, wenn eine erwachsene Person ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig regeln kann. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Unterstützungsbedarf bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten besteht.
Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Dazu zählen beispielsweise psychische Erkrankungen, dementielle Entwicklungen oder Folgen von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns. Auch geistige oder körperliche Behinderungen können dazu führen, dass eine rechtliche Unterstützung erforderlich wird, etwa wenn eine Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer schweren körperlichen Einschränkung nicht mehr selbst organisieren kann.
Eine rechtliche Betreuung wird jedoch nur eingerichtet, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Das Betreuungsgericht prüft daher im Einzelfall sorgfältig, ob und in welchem Umfang Unterstützung erforderlich ist.
Wie wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet. Eine Betreuung kann von der betroffenen Person selbst beantragt oder von Angehörigen, Einrichtungen oder Behörden angeregt werden.
Vor der Entscheidung prüft das Gericht die persönliche Situation und hört die betroffene Person an. Wenn eine Betreuung eingerichtet wird, legt das Gericht fest, in welchen Aufgabenbereichen Unterstützung erforderlich ist und bestellt eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer.

Fachliche Standards und gesetzliche Grundlagen
Unsere Tätigkeit als Berufsbetreuerinnen basiert auf gesetzlichen Anforderungen, registrierter Qualifikation und verbindlichen Datenschutz- und Fortbildungsstandards.
Registrierung nach § 23 BtOG
Wir sind als Berufsbetreuerinnen registriert und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich Qualifikation und Zuverlässigkeit.
Datenschutz und
Vertraulichkeit
Der Schutz persönlicher Daten und vertraulicher Informationen ist verbindlicher Bestandteil unserer beruflichen Tätigkeit.
Regelmäßige
Fortbildung
Wir nehmen fortlaufend an fachlichen Fortbildungen teil und halten unser Wissen im Betreuungsrecht und angrenzenden Bereichen aktuell.
Was rechtliche Betreuung nicht umfasst
Rechtliche Betreuung beinhaltet keine Pflege, keine hauswirtschaftliche Unterstützung und keine pädagogische oder therapeutische Begleitung. Sie betrifft ausschließlich die rechtliche Vertretung in festgelegten Aufgabenbereichen.

