Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzlich geregelte Form der Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die betroffene Person bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung zu wahren.

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und übernimmt die rechtliche Vertretung nur in den Aufgabenbereichen, die das Gericht ausdrücklich festgelegt hat. Dabei steht immer der Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt. Die Betreuung soll vorhandene Fähigkeiten erhalten und die betroffene Person dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten möglichst selbstständig zu regeln.

Die Bestellung einer rechtlichen Betreuung bedeutet keine Entrechtung. Die betreute Person bleibt grundsätzlich weiterhin handlungsfähig. Ob eine Person geschäftsfähig ist, wird unabhängig davon beurteilt, ob eine Betreuung besteht.

Wann kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden?

Eine rechtliche Betreuung kommt in Betracht, wenn eine erwachsene Person ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig regeln kann. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Unterstützungsbedarf bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten besteht.

Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Dazu zählen beispielsweise psychische Erkrankungen, dementielle Entwicklungen oder Folgen von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns. Auch geistige oder körperliche Behinderungen können dazu führen, dass eine rechtliche Unterstützung erforderlich wird, etwa wenn eine Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer schweren körperlichen Einschränkung nicht mehr selbst organisieren kann.

Eine rechtliche Betreuung wird jedoch nur eingerichtet, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Das Betreuungsgericht prüft daher im Einzelfall sorgfältig, ob und in welchem Umfang Unterstützung erforderlich ist.

Wie wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet. Eine Betreuung kann von der betroffenen Person selbst beantragt oder von Angehörigen, Einrichtungen oder Behörden angeregt werden.

Vor der Entscheidung prüft das Gericht die persönliche Situation und hört die betroffene Person an. Wenn eine Betreuung eingerichtet wird, legt das Gericht fest, in welchen Aufgabenbereichen Unterstützung erforderlich ist und bestellt eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer.


Unsere Tätigkeit als Berufsbetreuerinnen basiert auf gesetzlichen Anforderungen, registrierter Qualifikation und verbindlichen Datenschutz- und Fortbildungsstandards.

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Wir nehmen fortlaufend an fachlichen Fortbildungen teil und halten unser Wissen im Betreuungsrecht und angrenzenden Bereichen aktuell.

Rechtliche Betreuung beinhaltet keine Pflege, keine hauswirtschaftliche Unterstützung und keine pädagogische oder therapeutische Begleitung. Sie betrifft ausschließlich die rechtliche Vertretung in festgelegten Aufgabenbereichen.